AGB
Unter unseren AGB´s sind ein paar Regeln zusammen gefaßt, die zu Ihrem und unserem rechtlichen Schutz dienen und Bestandteil des Mietvertrages sind.
1. Vertragsabschluß, Buchungsbestätigung
Der Mietvertrag über Ihre Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen und werden vom Mieter der Ferienwohnung und der Mitreisenden anerkannt, in dem wir Ihre Buchung (per Post, Fax oder E-Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich (Mietvertrag/Buchungsbestätigung) informieren.
Sie erhalten den Mietvertrag/Buchungsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Buchung.
2. Zahlungsmodalitäten
Nach Ihrer Buchung wird innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% (mind. 50,-€) fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zahlbar. Liegt der Mietvertragsabschluß weniger als 4 Wochen vor dem Mietbeginn, ist die gesamte Miete innerhalb 1 Woche zu zahlen.
Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu überweisen.
Kontoinhaber: Petra Heinrich IBAN: DE19 2419 1015 0035 0451 01 BIC: GENODEF1SDE Volksbank Cuxhaven-Stade
Verwendungszweck
Nachname, Name der Wohnung, Reisetermin
3. Gästezahl/Nutzung
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Frühere oder spätere An/Abreisen von Personen werden vom Mietpreis nicht erstattet.
In dem vereinbarten Mietpreis enthalten sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.
4. Anreise/Abreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 13:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt am Mietobjekt. Benutzen Sie bitte die Adresse Ihrer Ferienwohnung (wird in der Buchungsbestätigung angezeigt), wenn Sie Koffer o.ä. vorweg mit der Post schicken möchten. Am Abreisetag steht Ihnen Ihre Ferienwohnung bis 13:00 Uhr zu Verfügung. Im Falle von wetterbedingten Schiffsausfällen kann sich der Neubezug bzw. die Rückgabe der Ferienwohnung um bis zu 2 Stunden verschieben.
5. Rücktritt
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 10% (mind. jedoch 50 Euro) Bei späteren Stornierungen und bei Nichterscheinen: 80% des Mietpreises. Im Falle einer deckungsgleichen Weitervermietung berechnen wir eine Gebühr von 50 Euro. Bei Nichtanreise des Mieters ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht ( 24 Stunden nach regulärem Anreisetermin), die Ferienwohung weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr . Ins diesem Fall und bei früherer Abreise verfällt die geleistet Zahlung für die gebuchte Zeit.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung!
6. Pflichten des Mieters/Schadenmeldung, Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen enstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei Schlüsselverlust ist eine Wiederbeschaffung mit besonderem Aufwand und Kosten verbunden. Diese Kosten sind vom Mieter zu tragen.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Am Abreisetag ist das Appartement besenrein zu hinterlassen, mit geleertem Kühlschrank und leerem Geschrirrspüler/Spüle.
Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.b. Brand, Überschwemmung ect.)
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtname aufgefordert . Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenen Lärm belästigen und häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden
7. Rauchen/Grillen
Alle Fereinwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Auf den Balkonen/Terassen ist das Rauchen erlaubt – bitte nehmen Sich auch hier auf Ihre Mitbewohner Rücksicht.
Grillen ist, aufgrund der besonderen Brandverordnung Helgolands, auf den Balkonen und Terassen nicht gestattet!
8. Hautiere
Haustiere jeglicher Art sind in den Ferienewohnungen nicht gestattet!
9. Helgoland-Card
Der Kurbeitrag muss von dem Mieter und allen Begleitpersonen entrichtet werden. Im Auftrag der Helgoländer Kurverwaltung ist der Vermieter verpflichtet die Kurkarten auszuhändigen und den Kurtbeitrag von derzeit 2,75€/Erw./Tag bar zu kassieren. Weitere Infos und Befreiungen vom Kurbeitrag www.helgoland.de.
10.Datenschutz
Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
11. Salvatorische Klausel
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.